Welches Vergleichsgehalt soll ich eingeben? Jetzt bist Du gefragt!
Du hast mehrere Möglichkeiten, ein Vergleichseinkommen zu ermitteln, wobei manche präziser und manche allgemeiner sind. Hier bekommst du alle Informationen dazu.
Wenn Du in einem Unternehmen arbeitest, das mehr als 200 Mitarbeiter:innen beschäftigt, dann kannst Du eine Anfrage gemäß Entgelttransparenzgesetz stellen. Hierbei bekommst Du ein durchschnittliches Gehalt von Kolleg:innen mit gleichen Positionen mitgeteilt. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) findest Du alle Informationen dazu. Alternativ erkundigst Du Dich bei der Arbeitnehmer:innenvertretung, bei wem und wie Du eine Anfrage in Deinem Unternehmen stellen kannst. Und immer daran denken: Das ist Dein gutes Recht!
In Skandinavien sind alle Gehälter öffentlich. Dort ist es das Normalste, über Gehälter zu sprechen. Anders ist es bei uns. Doch was hält Dich davon ab, das Tabu zu brechen und anzufangen, mit Deinen Kolleg:innen über Euer Gehalt zu reden?
Manche Betriebe und Verwaltungen legen ihren Beschäftigten zwar nahe, nicht mit anderen Kolleg:innen über das eigene Einkommen zu sprechen. Teilweise sind Arbeitnehmer:innen sogar vertraglich zur Verschwiegenheit über das Arbeitsentgelt verpflichtet. Aber solche Klauseln im Arbeitsvertrag sind nicht zulässig! Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Denn die Verschwiegenheitspflicht hindert Beschäftigte daran, Benachteiligungen beim Entgelt zu erkennen und geltend zu machen (LAG Rostock, Urt. v. 21.10.2009 – 2 Sa 183/09).1
Nicht alle Angaben in den Internet-Portalen sind extern verifiziert. Beispielsweise beruhen bei manchen Quellen die Gehälter auf den freiwilligen Angaben von Befragten. Hier ist die Qualität nur so gut, wie die Daten, die die Nutzer:innen eingeben. Daher ist es sinnvoll, mehrere Quellen heranzuziehen.
Gehaltsreporter.de und gehaltsvergleich.com/gehaltscheck sind zwei Portale, die verhältnismäßig viele Datenquellen haben und es ermöglichen sollten, Deine Vergütung mit Deinem Marktumfeld zu vergleichen. Ein besonderes Add-on ist hierbei, dass Du ein PDF als Übersicht downloaden kannst. Nutze hieraus die Gehaltsangaben „Durchschnitt“ und „Median“, um dann Deinen Pay Gap mithilfe unseres Rechners zu ermitteln.
Als weiteren Vergleich kannst Du den Gehaltsrechner von Gehalt.de verwenden, welcher in Kooperation mit den Vermittlungsportalen „Stepstone“, „Jobware“ und „Stellenanzeigen“ arbeitet.
Auch bei LinkedIn gibt es im Dashboard Deines Profils die Möglichkeit eine Gehaltsabfrage zu machen. Wir haben es mit unseren Werten mal ausprobiert, die Werte machten einen vernünftigen Eindruck.
Du kannst auch bei Stellensuchportalen selbst fündig werden. Die folgenden Seiten bieten Verdienstvergleiche, aber auch allgemeine Informationen an:
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht vierteljährlich Gehaltsdaten. Diese sind zwar nicht auf bestimmte Funktionen aufgeschlüsselt, aber runden das Bild ganz gut ab. Zusätzlich dazu hat die Bundesagentur für Arbeit einen Entgeltatlas herausgebracht, ebenso wie die Hans Böckler Stiftung und gehalt.de.
Für Berufseinsteiger:innen und Hochschulabsolvent:innen bieten sich vor allem Stepstone , das Online-Magazin der Süddeutschen und das Online-Studierendenmagazin ZEIT CAMPUS an. Auch die folgenden Quellen können hilfreich sein, damit Du Dein Einstiegsgehalt abschätzen kannst:
Unvorbereitet in die Bewerbungsphase zu gehen, ist der größte Fehler, den Du begehen kannst. Denn das Einstiegsgehalt stellt entscheidende Weichen! Nutze die Informationen für die Recherche des Vergleichsgehalts, um Deine Gehaltsvorstellungen mit den Werten Deiner Recherche zu vergleichen. Die Ergebnisse sind hoffentlich eine Motivation für Dich, das Maximum aus der Gehaltsverhandlung herauszuholen!
... „es geht nur um eine Zahl und nicht um Deinen (Selbst-)Wert“ – So beginnt die Verhandlungstrainerin Anja Henningsmeyer regelmäßig ihre Trainings. Besser hätten wir es auch nicht auf den Punkt bringen können.
Hier ein paar Anlaufstellen, um bestimmte Teilaspekte unserer Berechnungen näher anzuschauen oder spezielle Fragen zu vertiefen:
Mithilfe des Wiedereinstiegsrechners des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) können Wiedereinsteiger:innen erfahren, ob die Rückkehr in ein Beschäftigungsverhältnis sich lohnt.
Der Teilzeitrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt Auskunft über Auswirkungen einer Aufstockung oder Reduzierung der Wochenarbeitszeit. Er bezieht auch Steuern und Sozialabgaben in die Berechnung mit ein und ist unbedingt empfehlenswert!
Wenn Dich eine genauere Abschätzung Deiner gesetzliche Rente interessiert, bietet sich der Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung an.